IK Informationsveranstaltung zur Verordnung Nr. 10/2011 - PIM

Am 4. Februar 2011 ist die neue Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind,  mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 1. Mai 2011 für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Offiziell wird die neue Verordnung als „Verordnung (EU) Nr. 10/2011“ bezeichnet, im Allgemeinen ist sie bekannt als „Plastics Implementation Measure (PIM)“.

In den letzten 30 Jahren wurden zu Kunststoffen, die im Kontakt mit Lebensmittel stehen, schrittweise viele Rechtsdokumente und Bestimmungen verabschiedet. Diese wurden In der neuen Verordnung grundlegend überarbeitet und konsolidiert, so dass sich inhaltliche und strukturelle Änderungen ergeben haben.

Für die Unternehmen, die Kunststoff verarbeiten oder verwenden, ergeben sich hieraus viele Fragen: Was sind die Änderungen durch die neue Verordnung? Wie soll ich die Konformitätserklärung nach neuen Regelungen ausstellen? Sind meine Produkte auch nach der neuen Verordnung rechtkonform? Wie sehen die Übergangsfristen aus?

Diese und andere Fragen wurden auf der IK-Informationsveranstaltung ausführlich geklärt und diskutiert. Neben der Interpretation der Konsequenzen für die Konformitätserklärung und der detaillierten Vorstellung der neuen Vorgaben lag der Schwerpunkt dieser Veranstaltung auf den geänderten Migrationsprüfungen.